Rechtliche Checkliste für Ersterwerber von Immobilien

Beim Kauf einer Immobilie stehen viele Menschen das erste Mal vor einer komplexen rechtlichen Herausforderung. Die rechtliche Absicherung ist von zentraler Bedeutung, um spätere Probleme oder finanzielle Risiken zu vermeiden. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Erstkäufer vor, während und nach dem Immobilienkauf beachten sollten.

Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, sollte zunächst sicherstellen, dass der Verkäufer tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist. Dies kann durch eine Einsicht in das Grundbuch erfolgen, wo Eigentümer, Belastungen und Rechte Dritter dokumentiert sind. Wird eine Immobilie von Erbengemeinschaften, Scheidungspartnern oder Gesellschaften verkauft, können zusätzliche rechtliche Schritte erforderlich sein. Eine sorgfältige Prüfung der Eigentumsverhältnisse hilft, Streitigkeiten im Nachhinein auszuschließen und gibt Käufern die nötige Sicherheit.
Der Kaufvertrag regelt nicht nur den Kaufgegenstand und den Preis, sondern auch Übergabezeitpunkt, Zahlungsmodalitäten und mögliche Gewährleistungen. Alle mündlichen Zusagen sollten unbedingt verschriftlicht werden, da sie sonst später nicht durchsetzbar sind. Individuelle Absprachen bezüglich Mobiliar, Modernisierungen oder weiterer Leistungen sind schriftlich im Vertrag festzuhalten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Der Kaufvertrag

Finanzierung und Zahlungsabwicklung

Finanzierungsbestätigung

Wer eine Immobilie finanziert, sollte frühzeitig von seiner Bank eine verbindliche Finanzierungszusage einholen. Diese Bestätigung dient nicht nur dem Käufer als Sicherheit, sondern ist oftmals Voraussetzung für den notariellen Kaufvertrag. Eine solide Finanzierungsgrundlage verhindert böse Überraschungen nach Vertragsabschluss und gibt beiden Parteien Planungs- und Rechtssicherheit. Im Kaufvertrag kann der Erwerb zudem unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden.

Zahlungsmodalitäten

Im Kaufvertrag wird der Zahlungszeitpunkt und die Abwicklung festgelegt. Häufig wird der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto gezahlt, um zu gewährleisten, dass alle Voraussetzungen – etwa die lastenfreie Übergabe – erfüllt werden. Die Zahlungsabwicklung über einen Notar bietet höchste Sicherheit, da dieser die Auszahlung erst vornimmt, wenn alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind. Damit werden die Interessen beider Seiten geschützt.

Auszahlung und Grundbuchumschreibung

Erst nach vollständigem Eingang des Kaufpreises sowie Erfüllung aller Bedingungen wird die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch beantragt. Der Notar überwacht diesen Prozess, damit die Immobilie tatsächlich auf den Käufer übergeht. Die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt erst danach, was insbesondere Käufer vor Risiken schützt. Zusätzlich ist eine klare Regelung wichtig, wie mit Verzögerungen oder Rückabwicklungen umzugehen ist.

Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Im Immobilienkaufrecht gilt der Grundsatz „gekauft wie gesehen“. Dennoch können Verkäufer für versteckte Mängel haftbar gemacht werden, besonders bei arglistigem Verschweigen. Die Gewährleistungspflicht sollte im Vertrag klar geregelt werden, inklusive der Dauer und Bedingungen. Käufer sollten Mängel sorgfältig dokumentieren und die Rechtslage zu Schadensersatzansprüchen kennen, um nach dem Kauf nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Steuern und Nebenkosten

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Abgabe beim Kauf einer Immobilie und variiert je nach Bundesland. Sie beträgt meist zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises und wird vom Käufer bezahlt. Die Steuer muss innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werden, ansonsten kann keine Umschreibung im Grundbuch erfolgen. Käufer sollten sich frühzeitig über die genaue Höhe und die Zahlungsmodalitäten informieren.

Notar- und Grundbuchkosten

Für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Grundbucheintragung und weitere behördliche Vorgänge fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Diese werden meist prozentual zum Kaufpreis berechnet und sind grundsätzlich vom Käufer zu tragen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld die voraussichtlichen Kosten zu erfragen und entsprechende Rücklagen zu bilden, damit der Immobilienerwerb nicht an unerwarteten Zusatzkosten scheitert.

Maklerprovision

Wird ein Makler beim Immobilienkauf beauftragt, fällt zusätzlich eine Maklerprovision an, die in Deutschland bis zu 7,14 Prozent vom Kaufpreis betragen kann. Die Höhe und Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist im Maklervertrag zu regeln. Auch hier gilt es, die rechtlichen Bedingungen zu kennen, um nicht unwissentlich zusätzliche Zahlungsverpflichtungen einzugehen.

Öffentliche Genehmigungen und Auflagen

Baugenehmigungen und Altlasten

Wer größere Umgestaltungen an einer Immobilie plant, braucht in der Regel eine Baugenehmigung. Auch für bestehende Bauten sollte geprüft werden, ob diese genehmigt wurden und legal sind. Ist das Gebäude als Altlast erfasst oder bestehen Umweltauflagen, müssen Käufer mit zusätzlichen Sanierungspflichten rechnen. Eine fachkundige Beratung hilft, Haftungsrisiken zu erkennen und Fehlinvestitionen vorzubeugen.

Denkmalschutz

Sollte die Immobilie unter Denkmalschutz stehen, gelten besondere Regeln für Sanierungen, Umbauten oder Modernisierungen. Viele Maßnahmen sind genehmigungspflichtig, und teilweise bestehen erhebliche Einschränkungen in der Nutzung. Andererseits können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden. Käufer sollten sich umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, bevor sie verbindliche Zusagen machen.

Nutzungsänderung und Bebauungspläne

Bei der geplanten Nutzung einer Immobilie oder eines Grundstücks ist es entscheidend, den geltenden Bebauungsplan und etwaige Nutzungsänderungsvorschriften zu prüfen. Nicht jede Veränderung ist zulässig, insbesondere wenn es sich um Gewerbe, Mehrfamilienhäuser oder Sondernutzungen handelt. Ein Verstoß gegen Nutzungsauflagen kann zu teuren Rückbauverpflichtungen oder Bußgeldern führen.

Versicherungen und Absicherung

Sobald der Besitz an der Immobilie übergeht, ist der Käufer verpflichtet, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Diese schützt umfassend gegen Brand, Sturm, Leitungswasser und weitere Risiken, die das Gebäude schwer beschädigen oder zerstören können. Der Abschluss sollte rechtzeitig erfolgen, um eine lückenlose Absicherung ab dem Tag des Übergangs zu gewährleisten.

Wichtige Unterlagen zusammenstellen

Bereits vor dem ersten Notartermin sollten Käufer alle relevanten Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören Grundbuchauszüge, Energieausweise, Baupläne, Protokolle der Eigentümerversammlung (bei Wohnungen) und Nachweise über erfolgte Modernisierungen. Vollständige Unterlagen ermöglichen eine detaillierte Prüfung der Immobilie und erleichtern den Verlauf der Kaufverhandlungen erheblich. Fehlende Dokumente können zeitaufwändige Nachforderungen oder Verzögerungen verursachen.

Fachliche Unterstützung einholen

Ein Immobilienkauf ist für juristische Laien schwer überschaubar. Eine fundierte rechtliche Beratung durch einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt gibt zusätzliche Sicherheit. Dieser kann Verträge prüfen, auf Risiken hinweisen und gezielte Empfehlungen geben. Auch Steuerberater oder Bauingenieure können wertvolle Beiträge leisten und vor finanziellen oder baulichen Fehlentscheidungen schützen.

Mitwirkung am Notartermin

Der Notartermin ist mehr als eine Formsache. Käufer sollten sich intensiv auf den Termin vorbereiten, offene Fragen vorab klären und den Vertragsentwurf prüfen. Beim Notartermin selbst ist auf die genaue Protokollierung aller Inhalte und eventuelle Ergänzungen zu achten. Nach der Beurkundung sind Käufer verpflichtet, etwaige Auflagen oder Fristen verlässlich einzuhalten, damit der Kauf reibungslos abgeschlossen werden kann.
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